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Kinkel


Bettina Kinkel
Studierendenservice

Tel: +49 7621 2071 412
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kinkel(at)dhbw-loerrach.de


Köpke


Thomas Köpke
Studierendenservice

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Studierendenservice

Mittelbeantragung für Exkursionen

Studienfahrten und Exkursionen der Studiengänge werden an der DHBW Lörrach auf Antrag bezuschusst. Damit wird ein direkter Beitrag zur Verbesserung des Studiums geleistet.

Mit Wirkung vom 01. April 2011 wurde nachfolgende Regelung, auf Anregung der Studierendenvertretung und durch Beschluss des Rektorats, in Kraft gesetzt:

- Jeder Kurs erhält einen einmaligen Zuschuss pro Studierenden für die Dauer des Studiums. Studierende unserer Partnerhochschulen (FHNW, UHA, Incomings) erhalten einen verminderten Zuschuss.

- Stichtag für die Zuweisung des Kursbudgets ist der Tag der ersten Mittelbeantragung, nach der ersten erfolgten Exkursion. Das Kursbudget wird nur einmalig mit der ersten Mittelbeantragung festgelegt. Die Höhe der zu erwartenden einzelnen Kursbudgets können Sie vorab im Studierendenservice erfragen. Die Studierenden haben - unter Einhaltung gewisser Kriterien - die Verantwortung bei der Verwendung bzw. Verplanung ihres Kursbudgets.

- Damit Exkursionen/Studienfahrten bezuschusst werden können, ist es zwingend notwendig, dass diese sehr nah an der Lehre stattfinden.
Reine Freizeitaktivitäten werden nicht unterstützt!
In der Regel sollte daher pro Tag mindestens ein Firmenbesuch, der Besuch einer Forschungseinrichtung oder ähnliches vorgesehen sein! Zudem ist es unbedingt erforderlich, dass ein Professor oder Dozent der DHBW Lörrach als Begleitperson an der Exkursion/Studienfahrt teilnimmt.

- Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen:

  •  Reisekosten (Bus, Bahn, Flug, ÖPNV; kein (!) PKW)
  •  Übernachtungskosten
  •  Eintrittsgelder (z.B. Messen).

- Des Weiteren besteht die Möglichkeit einen Sonderzuschuss für herausragende fachliche oder kulturelle Projekte im Rahmen der Exkursionen/Studienfahrten zu beantragen. Der Sonderzuschuss wird jedem Kurs nur einmalig gewährt und ist auch anhand von Rechnungsbelegen nachzuweisen.
Ausgenommen von einer Bezuschussung sind Elemente von Pflichtexkursionen.

Hinweis:
Das nötige Antragsformular für einen Zuschuss zu Ihrer Exkursion/ Studienfahrt finden Sie in der rechten Spalte. Dieses Formular ist vollständig auszufüllen und mit allen nötigen Nachweisen (Originalrechungen, aktuelle Kursliste etc.) nach Abschluss der Exkursion/Studienfahrt beim Studierendenservice (Geb. E, Rm. 004) einzureichen.
In der Regel soll der auszuzahlende Zuschuss mindestens 500,00 EUR betragen (ausgenommen sind Restbeträge des Kursbudgets). Erstattet werden nur die tatsächlich entstandenen Kosten bis zur maximalen Höhe des festgelegten bzw. noch vorhandenen Kursbudgets.


Für Fragen rund um die Mittelbeantragung sowie über das zur Verfügung stehende Kursbudget steht Ihnen der Studierendeservice jederzeit gerne zur Verfügung.