Bettina Kinkel
Studierendenservice
Tel: +49 7621 2071 412
Fax: +49 7621 2071 18 412
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Thomas Köpke
Studierendenservice
Tel: +49 7621 2071 414
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FAQ
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Kann ich an der Dualen Hochschule auch ohne Ausbildungsplatz studieren?
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Nein, dies ist nicht möglich. Grundvoraussetzung, um zum Studium an der Dualen Hochschule zugelassen zu werden, ist ein Vertrag mit einem unserer Partnerunternehmen.
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Kann ich mit fachgebundener Hochschulreife an der DHBW studieren?
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Bewerber mit fachgebundener Hochschulreife können zu einem Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg zugelassen werden. Die Zulassung ist jedoch auf Studiengänge beschränkt, die im Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife ausdrücklich genannt sind. Ist dies der Fall, dann entspricht das Zulassungsverfahren dem bei allgemeiner Hochschulreife.
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Wie kann ich erfahren, ob es an der DHBW vor Studienbeginn noch freie Studienplätze gibt?
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Der jeweilige Studiengang informiert gerne über freie Studienplätze.
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Gibt es an der DHBW eine Bewerbungsfrist?
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Grundsätzlich nicht. Da das Studium am 01.10. eines Studienjahres beginnt, sollte der Studien- und Ausbildungsvertrag bis spätestens 30.09. dem jeweiligen Studiengang vorliegen.
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Muss ich zur Einschreibung eine Krankenversicherungsbescheinigung vorlegen?
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Nein, seit dem 01.01.2012 sind Studierende der DHBW wieder sozialversicherungspflicht, d.h. der Ausbildungsbetrieb muss Sie wieder versicherungspflichtig anmelden.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Homepage. -
Kann ich Teile eines anderen Hochschulstudiums anerkennen lassen?
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(1) Studienzeiten und Prüfungsleistungen in der gleichen Studienrichtung an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg oder ihrer Vorgängereinrichtung werden grundsätzlich vollständig angerechnet. Dies gilt auch für die dabei erworbenen ECTS-Punkte. Bei einem Wechsel der Studienrichtung können Module, deren Inhalte vergleichbar sind, angerechnet werden.
(2) Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten in entsprechenden Berufen können bei Gleichwertigkeit auf Praxisphasen ganz oder teilweise angerechnet werden. Prüfungsleistungen, die in einem fachlich gleichwertigen Studium an anderen Hochschulen oder Berufsakademien erbracht wurden, können ganz oder teilweise angerechnet werden. Die entsprechenden ECTS-Punkte sind zu vergeben.
(3) Der Antrag auf Anrechnung ist spätestens vier Wochen nach Beginn der jeweiligen Theoriephase bei der Studiengangsleitung zu stellen (Ausschlussfrist). Die anzurechnenden Studienzeiten und Prüfungsleistungen müssen durch geeignete Unterlagen nachgewiesen werden. Über die Anrechnung entscheidet die Studienakademie; in Fällen der Anrechnung von Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten erfolgt diese im Einvernehmen mit der Ausbildungsstätte.
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An wen kann ich mich wenden, wenn ich eine Wohnung am Studienort suche?
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Ansprechpartner bei Zimmer- und Wohnungssuche ist Frau Weiß.
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Kann ich mit Fachhochschulreife an der DHBW studieren?
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Die Voraussetzung für Bewerber mit Fachhochschulreife ist, neben einem Ausbildungsvertrag mit einem Partnerunternehmen, das Bestehen des Studierfähigkeitstest.
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Wann finden die Studierfähigkeitstests statt?
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Die Daten für das kommende Jahr finden Sie spätestens im November des Vorjahres auf unserer Webseite.
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Muss ich den Test auch machen, wenn ich eine Fachhochschulreife und eine Ausbildung habe?
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Ja.
Es sei denn Sie fallen unter die Regelung für beruflich Qualifizierte. -
Kann ich mich zum Studierfähigkeitstest anmelden,wenn ich die Fachhochschulreife noch nicht abgeschlossen habe?
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Ja. Anstelle des Abschlusszeugnisses, muss in diesem Fall ein Nachweis vorgelegt werden, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Bildungseinrichtung besucht wird, die zum Erwerb der Fachhochschulreife führt. Dies ist in der Regel eine amtlich beglaubigte Kopie des letzten Jahrgangszeugnisses oder - falls kein Zeugnis ausgestellt wird - eine Bestätigung Ihrer Schule über den Schulbesuch, aus der hervorgeht, wo und wann Sie die Fachhochschulreife erwerben werden.
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Muss ich einen bestimmten Notendurchschnitt haben, um am Studierfähigkeitstest teilnehmen zu dürfen?
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Nein.
Um mit der Fachhochschulreife an der DHBW studieren zu können, müssen Sie den Test bestehen und einen Ausbildungsplatz finden. Der Notendurchschnitt spielt für die Zulassung zum Studium keine Rolle. -
Muss ich bereits einen Ausbildungsplatz haben bevor ich den Antrag zum Studierfähigkeitstest stellen kann?
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Nein. Sie können auch vor Abschluss eines Studien- und Ausbildungsvertrags mit einem Partnerunternehmen den Antrag stellen und den Test absolvieren.
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Wie kann ich mich auf den Studierfähigkeitstest vorbereiten?
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Der Studierfähigkeitstest umfasst die Gebiete:
- kognitive Leistungsfähigkeiten: logische und verbale Fähigkeiten, Zahlenverständnis, Problemlösungsvermögen
- studienrelevante Persönlichkeitseigenschaften: emotionale Stabilität, Offenheit, Gewissenhaftigkeit
Einige Beispielaufgaben finden Sie in dem Dokument „Bewertungskriterien und Beispielaufgaben“.
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Wann bekomme ich das Ergebnis des Studierfähigkeitstests?
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Sie erhalten das Ergebnis sofort nach Durchführung des Tests.
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Kann ich den Studierfähigkeitstest wiederholen?
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Ja, Sie können an dem Studierfähigkeitstest insgesamt dreimal teilnehmen. Sollten Sie ihn beim dritten Mal nicht bestehen, werden Sie vom Testverfahren auf unbegrenzte Zeit ausgeschlossen.
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Wie kann ich vom Studierfähigkeitstest zurücktreten?
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Sie können durch eine schriftliche Nachricht an den Studierendenservice (studierendenservice@dhbw-loerrach.de) zurücktreten. Sollte der Rücktritt jedoch nach Anmeldeschluss erfolgen, kann Ihnen die Testgebühr nicht zurückerstattet werden. Sollten Sie während des Tests zurücktreten, so gilt dieser als nicht bestanden.
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Muss ich den Test an der DHBW absolvieren, an der ich auch studieren möchte?
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Wenn Sie sich bereits für das Studium an einer DHBW entschieden haben, sollten Sie dies tun, damit alle Ihre Unterlagen demselben DHBW-Standort vorliegen. Generell ist der Studierfähigkeitstest jedoch für alle DHBWs gültig.
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Gilt der Studierfähigkeitstest auch für andere Hochschulen oder Universitäten?
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Nein, der Eignungstest ist DHBW-spezifisch und daher ausschließlich für alle Standorte der DHBW gültig.
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Kann ich mein Studium im Oktober beginnen, wenn ich den Studierfähigkeitstest vor Studienbeginn verpasst habe?
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Sie können Ihr Studium im Oktober normal beginnen, müssen jedoch am Studierfähigkeitstest im November teilnehmen. Solange können Sie nicht immatrikuliert werden. Sollten Sie den Test nicht bestehen, können Sie ihn zweimal wiederholen. Da Sie aber ohne Immatrikulation nicht an Prüfungsleistungen teilnehmen können, müssen Sie die Hochschule verlassen und die Wiederholungstests außerhalb des Studiums absolvieren.
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Ich habe eine Meisterprüfung oder eine äquivalente Prüfung abgelegt, kann ich an der Dualen Hochschule studieren?
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Nach Durchführung eines Beratungsgesprächs, steht Ihrem Studium an der DHBW, sofern Sie bereits einen Ausbildungsvertrag mit einem unserer Partnerunternehmen haben, nichts mehr im Wege. Als der Meisterprüfung äquivalent gelten Abschlüsse an einer Verwaltungs- Wirtschaftsakademie (z. B. Betriebswirt IHK, GA etc.), wenn zuvor eine zweijährige Ausbildung abgeschlossen wurde.
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Darf ich an der DHBW studieren, wenn ich eine berufliche Fortbildung (Meisterprüfung, Abschluss an einer Verwaltungs-/ Wirtschaftsakademie o.ä.) gemacht habe?
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Sie können jeden Studiengang an der Dualen Hochschule wählen, müssen jedoch zunächst an einem Beratungsgespräch teilnehmen.
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Ich habe keine Meisterprüfung oder äquivalente Prüfung abgelegt, kann ich an der Dualen Hochschule studieren?
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Ohne berufliche Fortbildung können Sie nur studieren, wenn Sie bereits drei Jahre in dem Beruf gearbeitet haben, in dem Sie auch Ihre Ausbildung gemacht haben. Darüber hinaus müssen Sie eine Eignungsprüfung machen und an einem Beratungsgespräch teilnehmen. Nach Absolvierung aller Voraussetzungen, können Sie einen Studiengang studieren, der in Ihre Fachrichtung passt. Welche Studiengänge möglich sind, wird man Ihnen beim Beratungsgespräch mitteilen.
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Wer macht die Beratungsgespräche an der DHBW Lörrach?
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Die Beratungsgespräche werden von den Studiengangsleitern der jeweiligen Studiengänge durchgeführt.
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Muss ich an der Hochschule am Beratungsgespräch teilnehmen, an der ich auch studieren möchte?
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Dies empfiehlt sich dann, wenn der Studiengang den Sie studieren möchten nicht an allen DHBWs angeboten wird, da man Sie in diesem Fall spezifischer beraten kann, ist aber generell keine Pflicht.
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Wie lange ist die Bestätigung über die Teilnahme an einem Beratungsgespräch gültig?
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Die Bestätigung über die Teilnahme am Beratungsgespräch kann nicht verfallen.
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Wer muss an der Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte teilnehmen?
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Einen Eignungstest müssen Sie dann machen, wenn Sie keine berufliche Fortbildung besitzen, also ausschließlich eine mindestens zweijährige Ausbildung gemacht und drei Jahre gearbeitet haben. Ausbildung und Berufserfahrung müssen im selben fachlichen Bereich sein, wie das angestrebte Studium.
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Wann und wo findet der Eignungstest für beruflich Qualifizierte ohne berufliche Fortbildung statt?
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Der Eignungstest findet einmal jährlich in Stuttgart statt. Das Datum finden Sie frühzeitig auf unserer Homepage.
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Wie kann ich mich auf die Eignungsprüfung vorbereiten?
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Die Eignungsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung besteht aus drei Aufsichtsarbeiten:
- Deutsch
- Englisch
- Wissen zu den Inhalten des gewählten Studiengangs
In der mündlichen Prüfung werden allgemeine kulturelle, politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Themen abgefragt.
Zur Vorbereitung empfiehlt sich die regelmäßige Lektüre einer großen Tageszeitung. Sonstige Vorbereitungsarten, wie das Studium von Abiturvorbereitungsbüchern, das Lesen von grundlegenden Werken des erwünschten Studiengangs, Nachhilfe, VHS-Kurse, Vokabeltraining etc. stehen Ihnen frei.
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Wie oft kann ich die Eignungsprüfung wiederholen?
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Der Eignungstest darf einmal wiederholt werden.
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Kann ich mich bereits vor Durchführung des Beratungsgesprächs/ der Eignungsprüfung bei einem Unternehmen bewerben?
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Was für Voraussetzungen die Firma von Ihnen fordert, um Sie zu einem Bewerbungsverfahren zuzulassen oder Ihnen einen Ausbildungsvertrag zu geben, ist ihr selbst überlassen. Sie sollten dies jedoch frühzeitig mit dem zuständigen Ansprechpartner des Unternehmens abklären.
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Wie lange ist die Eignungsprüfung gültig?
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Die Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte hat zeitlich unbegrenzt Gültigkeit.





